Netzsperren: Die Schweiz will Internetangebote von über 100 Glücksspiel-Anbietern sperren

Januar 2, 2020

Bereits im September 2019 traten in der Schweiz die ersten Sperren für Anbieter von Glücksspiel im Internet in Kraft, wobei zunächst 39 Online-Casinos und 65 (Sport-)Wettportale betroffen waren. Die Eidgenössische Spielbankenkommission und die interkantonal agierende Lotteriebehörde Comlot setzten zwischenzeitlich allerdings über 100 Internetadressen auf die Sperrliste. Weitere Sperren sollen noch bis Ende des Jahres 2019 in Kraft treten.
Ziel der Verbote: Das Eindämmen von illegalem Glücksspiel, sowie die Förderung von Glücksspiel bei schweizerischen Anbietern. Die zusätzlichen Einnahmen aus Steuern für Glücksspiel kämen der Allgemeinheit zu Gute, so die Eidgenössische Spielbankkommission.
Wer versucht, eine Webseite eines gesperrten Anbieters zu erreichen, wird automatisch auf eine Webseite weitergeleitet, die auf die Details dieser Maßnahme hinweisen.

Die Geschichte bisher…

Seit Juli 2019 sind Sperren für bestimmte Webseiten in Kraft. Durchgesetzt wurde dies aber erst im September desselben Jahres und die Schweiz plant bis Ende 2019 noch weitere Online-Anlaufstellen für Glücksspiel und Wetten auf ihre Sperrliste zu setzen.
In Rollen gebracht wurde diese Maßnahme allerdings schon am 10. Juni 2018. Damals fand eine Volksabstimmung zum Thema Glücksspiel im Internet und 72,9 Prozent der Bürger in der Schweiz stimmten für eine Netzsperre. Das ausgearbeitete Gesetz zwingt Telekommunikationsunternehmen und Internetprovider, die nicht lizenzierten, häufig aus dem Ausland stammenden Angebote zu sperren.
In Kraft traten diese Bestimmungen dann schließlich im Juni 2019 und schrittweise, zunächst im September sollen weitere Unternehmen auf die Sperrliste gesetzt werden.

Wenn ein Schweizer Bürger von nun an versucht, eine Webseite zu besuchen, die auf der Sperrliste steht, dann wird er durch seinen Internetprovider automatisch an folgende Adresse weitergeleitet: stoppage-bgs.esbk.admin.ch. Dort erläutern die Eidgenössische Spielbankkommission ESBK und die Lotterie- und Wettkommission Comlot die Beweggründe für die Sperre. Folgender Text ist in den drei Geschäftssprachen der Schweiz, Deutsch, Französisch und Italienisch, zu lesen: „Die von Ihnen aufgerufene Internetseite enthält Geldspielangebote, die in der Schweiz nicht bewilligt sind. Es besteht keine Gewähr für eine sichere, transparente und sozialverträgliche Spielabwicklung. Der Zugang ist gemäss Art. 86 ff. des Bundesgesetzes über Geldspiele gesperrt.“

Die Alternativen: Schweizerische Unternehmen

Die erwähnte Webseite enthält neben dieser Erklärung unter dem klar sichtbaren Wort „Stop!“ nicht nur das Verbot, sondern gibt auch direkt Empfehlungen weiter, wo Schweizer Staatsbürger legal Glücksspiel und Wetten betreiben dürfen. Die Lotterie- und Wettkommission Comlot verweist beispielsweise auf die staatlichen Angebote „Swisslos“ und „Loterie Romande“, während die Eidgenössische Spielbankenkommission auf die Orte „Baden“, „Luzern“, „Pfäffikon“ und „Davos“ verweist, in denen legale Glücksspielangebote genutzt werden können. Eine Erklärung für diese Entscheidung ist auf der Webseite ebenfalls zu finden: Die folgenden Angebote sind von der Eidgenössischen Spielbankenkommission und von
der interkantonalen Lotterie- und Wettkommission bewilligt. Die Erträge dieser Anbieter kommen ganz oder grösstenteils der Allgemeinheit (AHV, Kultur und Sport) zugute.“

Hier wird also an die Schweizer appelliert, dass Gewinne und Steuereinnahmen aus staatlich regulierten Einrichtungen allen nutzen und besser diese Angebote genutzt werden sollten als ausländische Unternehmen.

Netzsperren können umgangen werden

Das Internet ist noch immer ein Raum mit vielen Schlupflöchern und verborgenen Winkeln. So bedeutet ein Verbot oder eine Weiterleitung auf eine Webseite nicht, dass die Seiten der Online-Casinos nicht mehr besucht werden können. Dazu sagte der Zürcher Rechtsanwalt Martin Steiger: „Wer bisher auf diesen Seiten gespielt hat, wird das weiter tun.“

Er verweist damit auf die Möglichkeiten, die Sperren der Glücksspielkommission auf völlig legalem Wege zu umgehen. Dies sei einerseits durch VPN-Verbindungen möglich, die einen Nutzer über Verbindungen aus dem Ausland auf eine Seite lenken, eine weitere Möglichkeit sei ein sogenannter alternativer DNS-Dienst. Normalerweise wird man über den DNS-Service des eigenen Internetproviders mit einer Webseite verbunden, aber mehrere Unternehmen bieten hier Alternativen. Google selbst bietet einen kostenlos zugänglichen alternativen Service an.

Es bleibt abzuwarten, ob die Glücksspielsperre in der Schweiz härter durchgesetzt werden wird und wie die eidgenössischen Glücksspiel-Fans auf diese Verbote reagieren werden.